Audi Q4 35 eTron 125 kW (elektrisch)
Jetzt attraktives Leasingangebot sichern!
Audi Q4 35 e-tron 125 kW (elektrisch)
Lackierung: Kieselgrau
Innenausstattung: schwarz silber-schwarz/schwarz-schwarz/schwarz/stahlgrau
Ausstattung: Audi connect Remote & Control für MMI plus und pro, LED-Scheinwerfer, LED-Heckleuchten, Audi pre sense front, Einparkhilfe hinten, Ausweichassistent und Abbiegeassistent, Spurverlassenswarnung inklusive Notfallassistent, Verkehrszeichenbasierter Geschwindigkeitsbegrenzer, Außenspiegel elektrisch einstell- und beheizbar, Scheiben seitlich und hinten in Wärmeschutzverglasung, Standard-Klimazonen, 1-Zonen-Komfortklimaautomatik, Doppelspeichen-Lederlenkrad mit Multifunktion, Digitaler Radioempfang, Sicherheitsgurte, Kindersitzbefestigung i-Size auf der Beifahrerseite und i-Size und Top Tether auf den auf den äußeren Fond-Sitzen, Stahlräder mit Radvollblende, 8,0Jx19, Reifen 235/55|255/50 R19, Gepäckraumklappe elektrisch öffnend und schließend u.v.m.
UVP des Herstellers | 38.319,33 € |
Einmalige Sonderzahlung | 999,00 € |
Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Vertragslaufzeit | 48 Monate |
48 monatliche Leasing-Raten à | 379,00 €* |
Wartung und Inspektion monatlich à | 20,00 € |
48 monatliche Leasing-Raten inkl. Dienstleistungen à | 399,00 € |
*Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Selbstabholungskosten in Höhe von EUR 932,77 (netto) Zulassungskosten in Höhe von EUR 167,23 (netto) berechnet der ausliefernde Betrieb separat. Dieses Angebot ist bis auf weiteres gültig und nur für Kunden, die zum Zeitpunkt der Bestellung als Gewerbetreibender (ohne gültigen Konzern-Großkundenvertrag bzw. die in keinem gültigen Großkundenvertrag bestellberechtigt sind), selbstständiger Freiberufler, selbstständiger Land- und Forstwirt oder Genossenschaft aktiv sind. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt.
Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.