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Elektromobilität


Jetzt individuelles E-Mobilitäts-Angebot erhalten

Wir sind Experten in Sachen Elektromobilität und bieten Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes 360°-E-Mobility-Paket: Unser Beratungsangebot liefert Ihnen passende Produkt- und Serviceempfehlungen und ebnet Ihnen damit den Weg zur Elektromobilität. So sehen Sie welches E-Auto der Marken Audi, Volkswagen und Skoda Ihren Ansprüchen am besten gerecht wird.



Wir möchten Sie auf eine wichtige Neuerung für die THG-Quoten Ihrer Vorführ- und Kundenfahrzeuge aufmerksam machen:

Die Bundesregierung hat die bestehenden Regelungen zur THG-Quote überarbeitet und die Frist zur Einreichung der Quoten beim Umweltbundesamt auf den 15.

November vorgezogen. Dies gilt sowohl für dieses als auch für die Folgejahre.


Das bedeutet konkret: Rein elektrische Fahrzeuge, die nach dem 15. November und bis zum 31. Dezember des jeweiligen Verpflichtungsjahres zugelassen werden, erhalten für dieses Jahr keine THG-Prämie, können aber bereits für das Folgejahr registriert werden. Auch die Anmeldung eines bereits zugelassenen E-Autos zum CO2 Bonus ist nach Ablauf der Frist für das aktuelle Kalenderjahr nicht mehr möglich.

Wir möchten Sie deshalb eindringlich darauf hinweisen, dass Ihre Vorführ- und Kundenfahrzeuge bis zum 31. Oktober 2023
bei uns für den Quotenhandel 2023 registriert sein müssen.


Beachten Sie: Die vorgezogene Frist gilt nur für rein elektrische Fahrzeuge. Öffentliche Ladesäulen sind davon ausgenommen.

Zulassungsfreie Fahrzeuge wie E-Roller werden dagegen nicht mehr über den CO2 Bonus gefördert.

Nutzen Sie also jetzt noch schnell Ihre Chance auf die THG-Prämie für Ihre Vorführmodelle sowie eine attraktive Provision für jedes über Sie bei uns registrierte Vorführ- und Kundenfahrzeug.